In dem entschiedenen Fall, war der Kläger bei der Arbeitgeberin, einem großen Krankenhaus, seit mehreren Jahren als Krankenpfleger in der Intensivpflege beschäftigt.
Arbeitsgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 01.09.2020
In einem Sozialplan darf der Kinderzuschlag auf die Abfindung nicht nur an den steuerlichen Kinderfreibetrag knüpfen.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 28.10.2020
Die für die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten erforderlichen Kenntnisse sind nicht an eine bestimmte Ausbildung oder näher bezeichnete Fachkenntnisse gebunden.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.12.2020
Der Betriebsrat hat während der Coronapandemie bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts für ein Krankenhaus ein Mitbestimmungsrecht.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.01.2021
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021
Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz können zur Förderung der eigenen Qualifizierung geschlossen werden.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2020
Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht aufgrund der vermuteten nicht berechtigten Nutzung eines Dienstfahrzeugs kündigen.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2020
In dem entschiedenen Fall, pflegte die Klägerin ihre Eltern und war bei der Pflegekasse angemeldet.
Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020
Die Knappheit der Impfstoffe ermöglicht die Teilhabe an der Impfung nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und erfordert eine Priorisierung.
Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 02.02.2021
Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern wird ein Mehrbedarf zu dem sonstigen Leistungsanspruch anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht.
Landessozialgericht Thüringen, Urteil vom 08.01.2021