E-Mail 0231 / 22 61 10-80 Anfahrt Kanzlei

Verlustabzug ist nicht vererbbar

Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.

Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Dies ist nur dann möglich, wenn er durch die Verluste wirtschaftlich belastet wäre. Eine wirtschaftliche Belastung ergibt sich jedoch nicht bereits daraus, dass ihm der Verlustabzug versagt wird.

 
[mmk]
 
Impressum | Datenschutz | DSGVO Notare | Sitemap | Suche
Design und Webservice by bense.com